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Änderungen §20 EStG - Einkünfte aus Kapitalvermögen ab 2020/2021
Notiz 

RE: Änderungen §20 EStG - Einkünfte aus Kapitalvermögen ab 2020/2021

(03.06.2021, 18:16)TomJoe schrieb: Jo, hier.

Einfach nur krank das ganze. Ich habe vielleicht die Hälfte verstanden. Da dieser Mist ja nur für Privatpersonen gilt, warum haben diese zumindest nicht das Recht ein Gesetz zu bekommen, das ein Normalbürger auch verstehen kann.

Ja, das ist eine gute Frage. Wahrscheinlich, da uns die aktuell Bestimmenden möglichst wenig Rechte einräumen wollen, wenn es um Börse geht.

Und es ist ein sorry, vollkommen unsinniges Gesetz geschaffen worden an dem die Bestimmenden aber festhalten wollen und nun daran rumdoktorn müssen und nun alles aufsplitten müssen und da auch nochmal ein Splitt und wieder eine Ausnahme, Bürokratie bis zum geht nicht mehr. Es war alles so einfach und für alle (bis auf eine handvoll Personen die das Gesetz mit aller Macht durchgeboxt haben) O.K. und Steuergelder gab es obendrein.
Jetzt konnten nur die Emittenten 

Fragen wirft das erste Lesen des Schreibens wieder für die Stillhalter auf. Im Schreiben vom 11.11.2020 stand noch etwas klares diesbezüglich. Andererseits ist dieses Schreiben eine Ergänzung zu 2016, so dass das Schreiben vom November ja eigentlich nach wie vor Gültigkeit besitzen müsste.

Aber "krank" war die treffende Bezeichnung  Tup


Nachrichten in diesem Thema
RE: Änderungen §20 EStG - Einkünfte aus Kapitalvermögen ab 2020/2021 - von Penseur - 03.06.2021, 19:01
RE: Änderungen §20 EStG - Einkünfte aus Kapitalvermögen ab 2020/2021 - von Fundi ist jetzt mal weg! - 16.10.2021, 12:12
RE: Änderungen §20 EStG - Einkünfte aus Kapitalvermögen ab 2020/2021 - von Fundi ist jetzt mal weg! - 17.10.2021, 12:57
RE: Änderungen §20 EStG - Einkünfte aus Kapitalvermögen ab 2020/2021 - von Fundi ist jetzt mal weg! - 18.02.2022, 20:47

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