(29.12.2020, 12:32)vrider73 schrieb: Ich nehme an das hier gemeint war daß der Gewinn zum persönlichen Steuersatz versteuert wurde und nicht mit 25% KESt. Da sind dann 5,8 % ein Schnäppchen.
Lt meinem Steuerberater müssen die wenigsten den vollen Steuersatz zahlen. Der Satz von 25% wird halt erstmal pauschal abgezogen und dann in der Steuererklärung auf den persönlichen Steuersatz korrigiert.
Rentner haben meist auch auch einen geringeren persönlichen Steuersatz als Arbeitnehmer während ihrer Erwerbszeit.
Das ist die Günstiger-Prüfung. D.h. aber auch, dass nur wenig Kapitalerträge versteuert werden mussten - evtl. noch mal optimiert durch Ehegattensplitting und weitestgehend steuerfrei Rente.