Habe bei IB aus steuerlichen Überlegungen sowohl ein USD-Konto, wie auch ein EUR-Konto. Die bekannte Kiste: Verlustrealisierung und Rückkauf der Aktien bzw. Derivate. Ggf. Problematik der Nicht-Anerkennung der Verluste. Das trenne ich durch diese beiden Konten.
Wenn ich ein Konto hätte, dann natürlich EUR. Meine Überweisungen laufen ja alle von der Hausbank in EUR zu IB bzw. umgekehrt.
Ich bin mir da nicht mehr sicher, aber wenn Du ein USD-Konto unterhälst, dann musst Du auf das Konto in USD einzahlen. Das würde ich aber bei IB nachfragen.
USD-Überweisungen laufen über das SWIFT-Verfahren und die Überweisungen sind teuer. Zahlte hier bspw. das letzte Mal 15 USD Gebühren für eine Überweisung in die USA. Das war aber nicht an IB.
Über IB bekommst du keine Erträgnisaufstellung nach deutschem Recht. Bei LYNX und Captrader sollte das anders sein, da die hierzulande eine Banklizenz haben und dann sind die dazu verpflichtet.
Solltest Du über IB handeln, wirst Du bei der ersten Steuererklärung fast verzweifeln, wenn Du Dich über immens viele Seiten durch kämpfen musst. Später wird das alles Routine.
Wichtig: Seit diesem Jahr soll man keine Belege zur Steuererklärung mehr einreichen. Wenn du über IB handelst, dann gib in der Steuererklärung an, dass Du darauf bestehst, Steuerbelege einzureichen. Da gibt es irgendein Feld, das man ankreuzen muss.
Dann reich die ganzen Belege - insbesondere die gesamten Unterlagen von IB- ein. Sobald der Steuer-Fritz vom Finanzamt seinen Servus darunter gemacht hat, gelten die Unterlagen - meines Wissens - als geprüft. Auf jeden Fall riskierst Du dann kein Steuerstrafverfahren, sollten irgendwelche Einträge in der Steuererklärung falsch sein.
Bei den ganzen "Spezialitäten", die über IB ggf. auf Dich zu kommen, dürftest Du damit auf der sicheren Seite sein. Zu diesem Schritt, Belege einzureichen, würde ich jedem raten, der ein Konto bei IB unterhält.
Das ist übrigens auch der Grund dafür, warum ich meine ESt-Erklärung selber mache. Es gibt kaum Steuerberater, die bei den "einfachen Geschäften" wie Verkauf von Optionen, Leerverkäufe, etc durchblicken und hier falsche Angaben in der Steuererklärung machen. Von den etwas spezielleren Geschäften wollen wir dann gar nicht sprechen.
Hoffe, Dir hier einige Anregungen gegeben zu haben.
Wenn ich ein Konto hätte, dann natürlich EUR. Meine Überweisungen laufen ja alle von der Hausbank in EUR zu IB bzw. umgekehrt.
Ich bin mir da nicht mehr sicher, aber wenn Du ein USD-Konto unterhälst, dann musst Du auf das Konto in USD einzahlen. Das würde ich aber bei IB nachfragen.
USD-Überweisungen laufen über das SWIFT-Verfahren und die Überweisungen sind teuer. Zahlte hier bspw. das letzte Mal 15 USD Gebühren für eine Überweisung in die USA. Das war aber nicht an IB.
Über IB bekommst du keine Erträgnisaufstellung nach deutschem Recht. Bei LYNX und Captrader sollte das anders sein, da die hierzulande eine Banklizenz haben und dann sind die dazu verpflichtet.
Solltest Du über IB handeln, wirst Du bei der ersten Steuererklärung fast verzweifeln, wenn Du Dich über immens viele Seiten durch kämpfen musst. Später wird das alles Routine.
Wichtig: Seit diesem Jahr soll man keine Belege zur Steuererklärung mehr einreichen. Wenn du über IB handelst, dann gib in der Steuererklärung an, dass Du darauf bestehst, Steuerbelege einzureichen. Da gibt es irgendein Feld, das man ankreuzen muss.
Dann reich die ganzen Belege - insbesondere die gesamten Unterlagen von IB- ein. Sobald der Steuer-Fritz vom Finanzamt seinen Servus darunter gemacht hat, gelten die Unterlagen - meines Wissens - als geprüft. Auf jeden Fall riskierst Du dann kein Steuerstrafverfahren, sollten irgendwelche Einträge in der Steuererklärung falsch sein.
Bei den ganzen "Spezialitäten", die über IB ggf. auf Dich zu kommen, dürftest Du damit auf der sicheren Seite sein. Zu diesem Schritt, Belege einzureichen, würde ich jedem raten, der ein Konto bei IB unterhält.
Das ist übrigens auch der Grund dafür, warum ich meine ESt-Erklärung selber mache. Es gibt kaum Steuerberater, die bei den "einfachen Geschäften" wie Verkauf von Optionen, Leerverkäufe, etc durchblicken und hier falsche Angaben in der Steuererklärung machen. Von den etwas spezielleren Geschäften wollen wir dann gar nicht sprechen.
Hoffe, Dir hier einige Anregungen gegeben zu haben.