Rürup oder die sogenannte Basis-Rente wird nicht vom Brutto abgezogen ! Sie kann steuerlich abgesetzt werden, mittlerweile vermute ich sogar zu 100%.
Sie macht in erster Linie für Einzelunternehmer Sinn die dürfen ja keine BAV oder U-Kasse haben.
Nachteil : kann nicht gekündigt, beliehen oder später kapitalisiert werden und der Rentenbezug ist voll steuerpflichtig und fliest erst dann wenn der Kunde tatsächlich Rentner ist. Ist der Kunde nicht verheiratet und will später die Kohle bei seinen Erben wissen........kompliziertes Produkt und auch nicht everybodies Darling.
Die BAV verpflichtend für den Arbeitgeber. Seit diesem Jahr muss der AG sogar 15% der Beiträge dazu bezahlen (was auch Sinn macht, AG spart ja auch bei der BAV für den AN etwas ein).
Bei der privaten Altersvorsorge steuerlich gesehen ist genau der Vorteil bei dem eben NICHT so viele Steuern gezahlt werden müssen.
z.B. wird die lebenslange Rente nur im Ertragsanteil versteuert. Der Ertragsanteil ermisst sich aus dem Rentenbeginn-Alter, je früher desto höher ist die Versteuerung. Aber der Satz ist gering. Bei einem 63j werden von 1000 Euro Rente vielleicht 50 Euro abgezogen (hab die Tabelle gerade nicht zur Hand)
Ziehe ich bei Ablauf die Kapitaloption (Endalter mindestens 62 und min. 12 Jahre Laufzeit) sind meine eingezahlten Beiträge und die Hälfte des Gewinns steuerfrei. Dies und ein - bei einigen Gesellschaften - garantierter Rentenfaktor sind die Vorteile der privaten Altersvorsorge.
Sie macht in erster Linie für Einzelunternehmer Sinn die dürfen ja keine BAV oder U-Kasse haben.
Nachteil : kann nicht gekündigt, beliehen oder später kapitalisiert werden und der Rentenbezug ist voll steuerpflichtig und fliest erst dann wenn der Kunde tatsächlich Rentner ist. Ist der Kunde nicht verheiratet und will später die Kohle bei seinen Erben wissen........kompliziertes Produkt und auch nicht everybodies Darling.
Die BAV verpflichtend für den Arbeitgeber. Seit diesem Jahr muss der AG sogar 15% der Beiträge dazu bezahlen (was auch Sinn macht, AG spart ja auch bei der BAV für den AN etwas ein).
Bei der privaten Altersvorsorge steuerlich gesehen ist genau der Vorteil bei dem eben NICHT so viele Steuern gezahlt werden müssen.
z.B. wird die lebenslange Rente nur im Ertragsanteil versteuert. Der Ertragsanteil ermisst sich aus dem Rentenbeginn-Alter, je früher desto höher ist die Versteuerung. Aber der Satz ist gering. Bei einem 63j werden von 1000 Euro Rente vielleicht 50 Euro abgezogen (hab die Tabelle gerade nicht zur Hand)
Ziehe ich bei Ablauf die Kapitaloption (Endalter mindestens 62 und min. 12 Jahre Laufzeit) sind meine eingezahlten Beiträge und die Hälfte des Gewinns steuerfrei. Dies und ein - bei einigen Gesellschaften - garantierter Rentenfaktor sind die Vorteile der privaten Altersvorsorge.