(01.08.2021, 14:25)Golvellius schrieb: Hätte er das wirklich müssen?
Er hätte ja keine Euros eingenommen, sondern BTC gegen einen Tesla getauscht. Wüsste nicht, dass man in der Steuererklärung irgendwo angeben muss, wie viele Teslas man sich im vergangenen Jahr gegönnt hat.
Der Verkauf innerhalb eines Jahres ab Anschaffung ist steuerpflichtig und unterliegt der Einkommenssteuer.
Als Verkauf, bzw als Steuerpflichtiges Event gilt somit auch
- der Tausch in andere Cryptos
- das Verleihen oder der Wechsel zu einem Konto mit Zinsen (z.b. BlockFi)
- das Kaufen von Produkten (Tesla), weil es ein Verkauf von Bitcoin und Kauf eines Teslas in einer Aktion ist
Das Versenden an eine andere, eigene Adresse ist hingegen kein Problem, bspw wenn man den Anbieter wechseln will, seine Cryptos auf ein eigenes Wallet verschieben will oder weil man seine Bestände aufteilen möchte.
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"Die Wahrheit ist wie Poesie. Und die meisten Leute hassen Poesie." (The Big Short)