(10.12.2018, 16:18)turbodackel schrieb: Ich bin gerade am Überlegen, den Tarif innerhalb meiner PKV zu wechseln. Habe ein Angebot, bei dem einige Leistungen verringert und einige verbessert werden.
Wo ich nicht sicher bin, ist die Höhe des Gebührensatzes für ärztliche und zahnärztliche Leistungen.
Aktuell wird ohne vorherige Genehmigung bis zum 3,5 fachen übernommen. Im neuen Tarif wäre dies auf das 2,8 fache begrenzt. Ich hatte bisher erst eine Abrechnung mit dem 3,5fachen Satz. Und daher bisher wenig Erfahrungen bezüglich der Sätze, die Ärzte berechnen.
Sollte ich auf den 3,5fachen Satz Wert legen?
Hängt von Dir ab. Die Ärtzte versuchen natürlich immer das meiste heraus zu schlagen. Und das ist der 3,5-fache Satz, weil ja immer alles extrem schwierig ist und sehr speziell und sie die tollsten sind. Über dem 2,8-fachen Satz darf aber nur nach Einverständnis des Patienten abgerechnet werden. Wenn Du das dann nicht gibst, bist du auf der sicheren Seite. dann kann es aber sein, dass der Arzt dich nicht behandelt.
Alles ohne Gewähr, da nur Patient.