(16.05.2023, 09:13)deafstock schrieb: Es geht darum hier in Deutschland.
Ja, ich habe natürlich im Internet gegoogelt und kam raus, nur für die US-Bürgern oder in der Schweiz, nicht was klares gefunden.
Ich denke mal, dass hier in Deutschland nichts an der US-Erbschaftssteuern bei Aktien anfällt.
Zitat:WELCHE ARTEN VON VERMÖGENSWERTEN GELTEN FÜR DIE NACHLASSBESTEUERUNG VON NRAS ALS „US SITUS PROPERTY” (IN DEN USA BELEGENES VERMÖGEN)?
Nicht in den USA ansässige Ausländer (NRAs) unterliegen der US-Nachlasssteuer nur auf in den USA belegenes Vermögen, das im IRC §§2103- 2105 und den geltenden Vorschriften definiert ist.
Die folgende (unvollständige) Liste von Vermögenswerten umfasst in den USA belegenes Vermögen:Grundbesitz
- [size=1]In den USA gelegene Immobilien und Sachanlagen[/size]
- [size=1]Aktien einer US-Gesellschaft und Investmentfonds[/size]
- [size=1]Bestimmte US-Bankeinlagen[/size]
- [size=1]Schuldverschreibungen einer US-Person, der USA, eines Bundesstaates oder einer politischen Untergliederung davon oder des Districts of Columbia[/size]
- [size=1]Bestimmte immaterielle Vermögensgegenstände, wenn sie von einer in den USA ansässigen Person, einem inländischen Unternehmen oder einer staatlichen Einrichtung ausgegeben wurden oder gegen diese vollstreckbar sind2[/size]
- [size=1]Ein zurückbehaltener Anteil und/oder ein wirtschaftlicher Anteil an einem Treuhandvermögen, das in den USA belegen ist (auch ausländisches Treuhandvermögen)[/size]
- [size=1]Rückkaufswert einer US-Lebensversicherung oder Wiederbeschaffungswert einer Police, die der Erblasser auf das Leben einer anderen Person abgeschlossen hat[/size]
- [size=1]Entgeltumwandlung und Rentenleistungen, die von einem US-Arbeitgeber gezahlt werden[/size]
Wenn eine US-Immobilie im Besitz eines NRAs mit einer Hypothek ohne Rückgriff belastet ist, unterliegt nur das Eigenkapital des Wohnsitzes der US-Nachlasssteuer, während bei einer Hypothek mit Rückgriff der volle Marktwert der Immobilie in den steuerpflichtigen Nachlass einbezogen wird.
Kapitalbeteiligungen
Ist ein NRA Staatsbürger eines Landes, das ein Erbschaftsteuerabkommen mit den USA abgeschlossen hat, können US-Aktien von der Erbschaftsteuer befreit werden. Andere Steuerbestimmungen können für Bürger dieses Landes je nach den Bedingungen des Abkommens unterschiedlich ausfallen.
https://uskanzlei.com/pages/us-erbschaft...us-buerger
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Ich habe nur US-Aktien, dazu kommt ein Haus meiner Eltern in Amerika.