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Normale Version: US-Erbschaftssteuer
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Hallo zusammen,

ich habe sehr viele US Aktien in meinem Depot und wohne natürlich in Deutschland.
Aber ich mache mir Gedanken, wenn ich nicht mehr lebe und lasse mein Depot an meiner Tochter erben, muss sie eventuell die Erbschaftssteuer in den USA zahlen, weil viele US Aktien in den Depot liegen. Korrekt? Wie hoch?
Gerne hier URL.

Wohnhaft in Deutschland und das Depot auch bei deutschen Broker.
Ich fand im Internet keine eindeutige Aussage.
(15.05.2023, 09:49)deafstock schrieb: [ -> ]Hallo zusammen,

ich habe sehr viele US Aktien in meinem Depot und wohne natürlich in Deutschland.
Aber ich mache mir Gedanken, wenn ich nicht mehr lebe und lasse mein Depot an meiner Tochter erben, muss sie eventuell die Erbschaftssteuer in den USA zahlen, weil viele US Aktien in den Depot liegen. Korrekt? Wie hoch?
Gerne hier URL.

Wohnhaft in Deutschland und das Depot auch bei deutschen Broker.
Ich fand im Internet keine eindeutige Aussage.

Gab es früher, wurde aber dann glaube ich vor längerer Zeit abgeschafft, wenigstens in der Schweiz,

Suche das Doppelbesteuerungsabkommen zwischen Deutschland und den USA, google hilft.
(15.05.2023, 15:25)cubanpete schrieb: [ -> ]Gab es früher, wurde aber dann glaube ich vor längerer Zeit abgeschafft, wenigstens in der Schweiz,

Suche das Doppelbesteuerungsabkommen zwischen Deutschland und den USA, google hilft.


Ich war der Meinung, dass die Regelung mit dem Freibetrag von USD 60'000 für NRA (nicht ansässige Ausländer) immer noch gültig ist.

https://uskanzlei.com/pages/us-erbschaft...us-buerger
Hast du allenfalls eine Quelle, wann dies abgeschafft worden ist? Das kann sonst ziemlich ins Geld gehen.
Die Freibetragsgrenze in der Schweiz ist weitaus höher.

Mehr hier

https://www.nzz.ch/finanzen/us-erbschaft...ld.1605674

Und der wichtigste Absatz hier:

Zitat:Bisher allerdings haben die Verantwortlichen in Washington darauf verzichtet, dieses Geld von ausländischen Erbgemeinschaften auch tatsächlich einzutreiben – wohl auch, um Investments in amerikanische Aktien nicht unnötig zu behindern.
Den wichtigsten Absatz für den Themenersteller ist wohl:


Zitat:Zitat:

Die Erben von US-Aktien in Ländern mit moderneren Doppelbesteuerungsabkommen (DBA) sind nicht von der US-Erbschaftssteuer betroffen; in Deutschland beispielsweise betrifft die Steuer Nachlässe nur dann, wenn sich darin amerikanische Immobilien oder Betriebsstätten befinden.
Was ja schnell mit REITs passieren kann
Es geht darum hier in Deutschland.
Ja, ich habe natürlich im Internet gegoogelt und kam raus, nur für die US-Bürgern oder in der Schweiz, nicht was klares gefunden.
Ich denke mal, dass hier in Deutschland nichts an der US-Erbschaftssteuern bei Aktien anfällt.
(16.05.2023, 09:13)deafstock schrieb: [ -> ]Es geht darum hier in Deutschland.
Ja, ich habe natürlich im Internet gegoogelt und kam raus, nur für die US-Bürgern oder in der Schweiz, nicht was klares gefunden.
Ich denke mal, dass hier in Deutschland nichts an der US-Erbschaftssteuern bei Aktien anfällt.

Zitat:WELCHE ARTEN VON VERMÖGENSWERTEN GELTEN FÜR DIE NACHLASSBESTEUERUNG VON NRAS ALS „US SITUS PROPERTY” (IN DEN USA BELEGENES VERMÖGEN)?
Nicht in den USA ansässige Ausländer (NRAs) unterliegen der US-Nachlasssteuer nur auf in den USA belegenes Vermögen, das im IRC §§2103- 2105 und den geltenden Vorschriften definiert ist.
Die folgende (unvollständige) Liste von Vermögenswerten umfasst in den USA belegenes Vermögen:
  • [size=1]In den USA gelegene Immobilien und Sachanlagen[/size]
  • [size=1]Aktien einer US-Gesellschaft und Investmentfonds[/size]
  • [size=1]Bestimmte US-Bankeinlagen[/size]
  • [size=1]Schuldverschreibungen einer US-Person, der USA, eines Bundesstaates oder einer politischen Untergliederung davon oder des Districts of Columbia[/size]
  • [size=1]Bestimmte immaterielle Vermögensgegenstände, wenn sie von einer in den USA ansässigen Person, einem inländischen Unternehmen oder einer staatlichen Einrichtung ausgegeben wurden oder gegen diese vollstreckbar sind2[/size]
  • [size=1]Ein zurückbehaltener Anteil und/oder ein wirtschaftlicher Anteil an einem Treuhandvermögen, das in den USA belegen ist (auch ausländisches Treuhandvermögen)[/size]
  • [size=1]Rückkaufswert einer US-Lebensversicherung oder Wiederbeschaffungswert einer Police, die der Erblasser auf das Leben einer anderen Person abgeschlossen hat[/size]
  • [size=1]Entgeltumwandlung und Rentenleistungen, die von einem US-Arbeitgeber gezahlt werden[/size]
Grundbesitz
Wenn eine US-Immobilie im Besitz eines NRAs mit einer Hypothek ohne Rückgriff belastet ist, unterliegt nur das Eigenkapital des Wohnsitzes der US-Nachlasssteuer, während bei einer Hypothek mit Rückgriff der volle Marktwert der Immobilie in den steuerpflichtigen Nachlass einbezogen wird.
Kapitalbeteiligungen
Ist ein NRA Staatsbürger eines Landes, das ein Erbschaftsteuerabkommen mit den USA abgeschlossen hat, können US-Aktien von der Erbschaftsteuer befreit werden. Andere Steuerbestimmungen können für Bürger dieses Landes je nach den Bedingungen des Abkommens unterschiedlich ausfallen.


https://uskanzlei.com/pages/us-erbschaft...us-buerger

Du findest vielleicht deine Antwort auf dieser Seite.

Das Thema ist für mich auch interessant. 
Ich habe nur US-Aktien, dazu kommt ein Haus meiner Eltern in Amerika.
(16.05.2023, 09:44)qqqq4 schrieb: [ -> ]https://uskanzlei.com/pages/us-erbschaft...us-buerger

Du findest vielleicht deine Antwort auf dieser Seite.

Das Thema ist für mich auch interessant. 
Ich habe nur US-Aktien, dazu kommt ein Haus meiner Eltern in Amerika.

Das ist nur für die US-Bürger gedacht. 
Habe nicht alle, aber schnell gelesen, zuviele Seiten.
Außerdem besitze ich sehr viele US-Aktien und lebe hier in Deutschland.
(16.05.2023, 10:10)deafstock schrieb: [ -> ]Das ist nur für die US-Bürger gedacht. 
Habe nicht alle, aber schnell gelesen, zuviele Seiten.
Außerdem besitze ich sehr viele US-Aktien und lebe hier in Deutschland.

Ich muß noch nicht mal dem Link folgen um zu erfahren das sich der verlinkte und zitierte Artikel nicht an US-Amerikaner richtet. Die URL sagt es schon:

https: //uskanzlei.com/pages/us-erbschaftsteuer-fuer-nicht-us-buerger