(21.07.2021, 07:14)Mr. Passiv schrieb: Wie wird das zu bemessende Einkommen in der frw. GKV ermittelt?
Letztlich durch den Steuerbescheid.
Vorher gibt es Schätzungen und Abschläge und dann kommt einmal jährlich die "Bitte", die Vermögensverhältnisse darzulegen und den letzten Steuerbescheid einzureichen.
Danach werden alle Monate seit dem vorherigen Steuerbescheid korrigiert und es gibt Geld zurück oder Nachzahlung.
Und - sämtliche Kapitaleinkünfte, die im Steuerbescheid stehen, sind Einkommen.