Aber die Abgeltungssteuer gilt ja gerade nicht bei Währungsspekulation.
Daher die Frage, ob man die Strafzinsen auf die Währungen von der Steuer absetzen kann???
(und die Sollzinsen für die geliehene Währung)
Daher die Frage, ob man die Strafzinsen auf die Währungen von der Steuer absetzen kann???
(und die Sollzinsen für die geliehene Währung)