Entstehen Verluste aus dem Verkauf von Anteilen an Aktiengesellschaften, dürfen diese nur mit Erträgen aus Aktienverkäufen verrechnet werden; vgl. § 20 Abs. 6 S. 4 i. V. m. § 20 Ans. 2. S. 1 Nr. 1 EStG
Kann es sein, dass die verrechneten Verluste aus einem anderen Verlusttopf stammen (Optionsscheine, sonstige Kapitalforderungen, ...).
Andernfalls sieht es nach einem Fehler aus.
Kann es sein, dass die verrechneten Verluste aus einem anderen Verlusttopf stammen (Optionsscheine, sonstige Kapitalforderungen, ...).
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