Erstens geht es darum um die Steuer überhaupt zu zahlen ist, das kann bis Mitte 22 schon wieder vom Tisch sein wenn ich in der Veranlagung bin. Die deutsche Bank bucht einfach mal ab auch wenn klar ist das sie nicht zu zahlen ist.
Zweitens kann ich beim FA bei einer Erhöhung jederzeit darlegen das diese Stillhaltergeschäfte keine regelmässig wiederkehrenden Beträge sind wie bei Mieten oder Zinsen. Bei mir bisher problemlos vom FA akzeptiert (bei VVT sonstige).
Zweitens kann ich beim FA bei einer Erhöhung jederzeit darlegen das diese Stillhaltergeschäfte keine regelmässig wiederkehrenden Beträge sind wie bei Mieten oder Zinsen. Bei mir bisher problemlos vom FA akzeptiert (bei VVT sonstige).