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Änderungen §20 EStG - Einkünfte aus Kapitalvermögen ab 2020/2021
Notiz 

RE: Änderungen §20 EStG - Einkünfte aus Kapitalvermögen ab 2020/2021

hier nochmal eine Übersicht über die einzelnen Anlageklassen.

Vorsicht, Link zeigt die Grinsekatze Scholz  Angry-fire


https://www.test.de/Steueraenderungen-be...5577313-0/

Zitat:"...
Eine Änderung des Einkommensteuerge­setzes wird künftig die Verrechnung von Gewinnen und Verlusten bestimmter Wert­papiere beschränken. Es geht um Aktien, Anleihen und Termin­geschäften. Hier lesen Sie die Details..."
Nachtrag: wobei die Formulierung "Totalverlust" noch nicht abschliessend geklärt ist. So wie ich den Text lese, ist bei Aktiengeschäften auch weiterhin unbeschränkt der Verlustabzug möglich. Nur für den Fall eines Totalverlustes mit Aktien würde die Scholz-Bremse greifen....?

Die Rechtslage bei Derivaten scheint eindeutig, da muss man wohl zukünftige Urteile abwarten bis sich etwas ändert.


Nachrichten in diesem Thema
RE: Änderungen §20 EStG - Einkünfte aus Kapitalvermögen ab 2020/2021 - von Ahab - 23.02.2020, 22:28
RE: Änderungen §20 EStG - Einkünfte aus Kapitalvermögen ab 2020/2021 - von Fundi ist jetzt mal weg! - 16.10.2021, 12:12
RE: Änderungen §20 EStG - Einkünfte aus Kapitalvermögen ab 2020/2021 - von Fundi ist jetzt mal weg! - 17.10.2021, 12:57
RE: Änderungen §20 EStG - Einkünfte aus Kapitalvermögen ab 2020/2021 - von Fundi ist jetzt mal weg! - 18.02.2022, 20:47

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