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Änderungen §20 EStG - Einkünfte aus Kapitalvermögen ab 2020/2021
Notiz 

RE: Änderungen §20 EStG - Einkünfte aus Kapitalvermögen ab 2020/2021

Hallo zusammen,

Ich melde mich zurück nach fast 3 monatiger Abstinenz. Hat sich viel getan in der Zeit. Dieses Thema hier finde ich am spannendsten. Es war zu erwarten das die Politik nach dem Cum-Ex Skandal zurückschlagen wird. Über Sinn und Unsinn dieser neuen Regelung brauch man gar nicht diskutieren. Hier allerdings ein Auszug...

   

und hier das komplette Protokoll. 

https://www.bundestag.de/resource/blob/6...l-data.pdf

Zitat:Cum/Cum-Geschäfte werden wie folgt durchgeführt: Wenn deutsche Unternehmen eine Dividende ausschütten, müssen ausländische Anleger darauf normalerweise etwa 15 % Kapitalertragsteuer abführen. Um das zu umgehen, verleihen sie ihre Aktien (Wertpapierleihe) vorübergehend kurz vor dem Dividendenstichtag an einen in Deutschland ansässigen Finanzdienstleister, der sich die Kapitalertragsteuer vom Staat erstatten lassen kann. Kurz nach dem Dividendenstichtag werden die Aktien an den bisherigen ausländischen Besitzer zurückgegeben. Die Kursrisiken werden währenddessen abgesichert, die Partner teilen sich die gesparte Steuer. Nur der deutsche Fiskus wird dabei umgangen.[40]


Nachrichten in diesem Thema
RE: Änderungen §20 EStG - Einkünfte aus Kapitalvermögen ab 2020/2021 - von Sterling - 22.01.2020, 14:12
RE: Änderungen §20 EStG - Einkünfte aus Kapitalvermögen ab 2020/2021 - von Fundi ist jetzt mal weg! - 16.10.2021, 12:12
RE: Änderungen §20 EStG - Einkünfte aus Kapitalvermögen ab 2020/2021 - von Fundi ist jetzt mal weg! - 17.10.2021, 12:57
RE: Änderungen §20 EStG - Einkünfte aus Kapitalvermögen ab 2020/2021 - von Fundi ist jetzt mal weg! - 18.02.2022, 20:47

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