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Änderungen §20 EStG - Einkünfte aus Kapitalvermögen ab 2020/2021
Notiz 

RE: Änderungen §20 EStG - Einkünfte aus Kapitalvermögen ab 2020/2021

(20.01.2020, 19:34)muchmoney schrieb: Ich nehme an diese "übertriebenen" Beispiele sind eher selten.

Es reicht doch schon wenn ich steuerlich relevant, also realisiert 50.000 Euro verdiene (was bei vielen hier wohl realistischer ist) und 30.000 Euro "zum Verrechnen" habe.
Bleiben alt 20.000 Gewinn, 5000 Steuer (vereinfacht)
Macht neu 40.000 zu versteuern, also 10.000 Steuer. Eine Verdopplung bei gleichem Ergebnis... Rolleyes 50% Steuerbelastung statt 25% Irony  Ist doch prima, mehr als Höchststeuersatz bei lachhaft kleinem Gewinn... Dunce-cap

Die Zahlen treffen (im Verhältnis) ziemlich genau mein 19'er Ergebnis, ich müßte nach der neuen Regelung das Doppelte an Steuer zahlen. Dabei ist mein Verhältnis von Gewinntrades zu Verlusttrades mit 2:1 (gemeint Gewinnsumme zu Verlustsumme) ja noch recht günstig.

Wenn man z.B. Optionen-Spreads handelt könnte da aber auch 1,1:1 stehen und dann kommt es tatsächlich zu dem beeindruckenden Ergebnis das man 2x mehr Steuern zahlt wie man verdient hat. So unrealistisch ist das "übertriebene" Beispiel also nicht. Genau das Gleiche passiert wenn man sein Depot mit Butterflys (Airbag-Trade von Optionsuniversum o.ä.) absichert, dann kann man auch bei 1,05:1 landen. Und bei Verlust wirds auch nicht besser, dann zahlt man auf Verlust Steuern.

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Nachrichten in diesem Thema
RE: Änderungen §20 EStG - Einkünfte aus Kapitalvermögen ab 2020/2021 - von jf2 - 20.01.2020, 22:03
RE: Änderungen §20 EStG - Einkünfte aus Kapitalvermögen ab 2020/2021 - von Fundi ist jetzt mal weg! - 16.10.2021, 12:12
RE: Änderungen §20 EStG - Einkünfte aus Kapitalvermögen ab 2020/2021 - von Fundi ist jetzt mal weg! - 17.10.2021, 12:57
RE: Änderungen §20 EStG - Einkünfte aus Kapitalvermögen ab 2020/2021 - von Fundi ist jetzt mal weg! - 18.02.2022, 20:47

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