RE: Änderungen §20 EStG - Einkünfte aus Kapitalvermögen ab 2020/2021
| 03.04.2024, 11:05 (Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 03.04.2024, 11:21 von minenfuchs.)
Spielte Herr B. doch keine Rolle?
https://www.facebook.com/share/p/k6tjizPERr8R8aoM/
Aber dann passt die ganze Geschichte nicht mehr. Ich vermute eher, das BMF wurde um den Satz gebeten. Kein Beamter denkt sich doch so einen offensichtlichen Verfassungsbruch freiwillig aus. Aber das muss Gutting nicht wissen, meine Quellen schon eher.
Es wäre wichtig, eine neue fragdenstaat-Anfrage ans BMF zu initiieren. Hock, Paska Houso, Webseitenautor, wiki-Autor, Horst - wer auch immer - fasst euch ein Herz.
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Aber dann passt die ganze Geschichte nicht mehr. Ich vermute eher, das BMF wurde um den Satz gebeten. Kein Beamter denkt sich doch so einen offensichtlichen Verfassungsbruch freiwillig aus. Aber das muss Gutting nicht wissen, meine Quellen schon eher.
Es wäre wichtig, eine neue fragdenstaat-Anfrage ans BMF zu initiieren. Hock, Paska Houso, Webseitenautor, wiki-Autor, Horst - wer auch immer - fasst euch ein Herz.