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Änderungen §20 EStG - Einkünfte aus Kapitalvermögen ab 2020/2021

RE: Änderungen §20 EStG - Einkünfte aus Kapitalvermögen ab 2020/2021

(03.10.2021, 20:57)Lanco schrieb: Möglich.
Das Lustige an der Sache ist jedoch: Es gibt keine ex-ante regelmäßigen Einkünfte.
Worauf soll sich die Regelmäßigkeit auch beziehen? In jedem! Werbeflyer für Kapitalanlagen steht beispielsweise sowas:
"Die Wertentwicklung in der Vergangenheit ist keine Garantie für zukünftige Ergebnisse." oder "Der Wert der Anlage sowie die Erträge daraus unterliegen Schwankungen." oder "Ihr Kapital ist Risiken ausgesetzt" oder "Der Wert von Anteilen kann schwanken und wird nicht garantiert."

Eine Regelmäßigkeit kann darum immer nur ex-post festgestellt werden Wink 

Das ist dem Finanzamt vollkommen wurscht.
Wenn die sehen dass du im Vorjahr durchschnittlich 10 Gewinntrades im Monat hattest, wo dann Steuer drauf angefallen ist, wird da eine regelmäßige Einkunft unterstellt
Da stellen die eine Vorsteuerforderung fürs Folgejahr.
Die kann man zwar dann wenn man z.B glaubhaft macht, dass man gar nicht mehr tradet, wieder ziemlich unbürokratisch aufheben lassen.

Wenn du das aber einmal glaubhaft gemacht hast und bringst in der nächsten
Steuererklärung wieder ähnliche Gewinne ist es aus mit dem unbürokratischen glaubhaft machen. Verarschen lassen die sich nämlich nicht.

Das gleiche gilt ja für regelmäßige Dividendeneinkünfte aus dem Ausland auf der Langfristseite!


Nachrichten in diesem Thema
RE: Änderungen §20 EStG - Einkünfte aus Kapitalvermögen ab 2020/2021 - von Fundamentalist - 03.10.2021, 21:33
RE: Änderungen §20 EStG - Einkünfte aus Kapitalvermögen ab 2020/2021 - von Fundi ist jetzt mal weg! - 16.10.2021, 12:12
RE: Änderungen §20 EStG - Einkünfte aus Kapitalvermögen ab 2020/2021 - von Fundi ist jetzt mal weg! - 17.10.2021, 12:57
RE: Änderungen §20 EStG - Einkünfte aus Kapitalvermögen ab 2020/2021 - von Fundi ist jetzt mal weg! - 18.02.2022, 20:47

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