Hier geht es zwar um Online-Handel, aber das Prinzip ist das selbe:
Zitat:Vertriebsverbot für Onlinehändler?https://www.e-recht24.de/artikel/ecommer...erbot.html
Onlinehändler berichten in der Beratungspraxis immer häufiger davon, dass die Hersteller von Waren direkt oder indirekt über Zwischenhändler versuchen, den Verkauf der Waren über das Internet zu unterbinden. Die Hersteller sorgen sich um das mühsam aufgebaute Image einer Marke oder eines Produkts. Insbesondere soll verhindert werden, dass Ware unterhalb eines bestimmten Preises verkauft wird, um nicht auf die „Billigschiene“ abzugleiten. Wenn Online-Händler die Waren dann weiterhin online anbieten, drohen massive Konsequenzen: