(21.08.2020, 10:23)Metalhead71 schrieb: Rürup oder die sogenannte Basis-Rente wird nicht vom Brutto abgezogen ! Sie kann steuerlich abgesetzt werden, mittlerweile vermute ich sogar zu 100%.Einzelunternehmer dürfen schon in die gesetzliche Rentenkasse einzahlen, müssen aber nicht.
Sie macht in erster Linie für Einzelunternehmer Sinn die dürfen ja keine BAV oder U-Kasse haben.
Nachteil : kann nicht gekündigt, beliehen oder später kapitalisiert werden und der Rentenbezug ist voll steuerpflichtig und fliest erst dann wenn der Kunde tatsächlich Rentner ist. Ist der Kunde nicht verheiratet und will später die Kohle bei seinen Erben wissen........kompliziertes Produkt und auch nicht everybodies Darling.
Und die Einzahlung für Rürup wird direkt vom zu versteuernden Einkommen abgezogen, reduziert also Steuer und Steuerprogression. Dafür muss der Betrag dann später als Rentner versteuert werden. Das ist gut weil dann der Steuersatz viel kleiner ist und je nach Einkommen wenig oder keine Steuern anfallen.
Der Nachteil ist auch ein Vorteil - ein Insolvenzverwalter kommt nämlich auch nicht dran!