
RE: welcher Verlustverrechnungstopf bei Währungsspekulation?
| 25.01.2021, 10:12 (Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 25.01.2021, 10:14 von StockBayer.)
Die Hausfrau würde ihre GuV aus Währungstauschgeschäften (genauso wie andere Gewinne aus privaten Veräußerungsgeschäften, zB aus ihrem Bitcoin-Trading
) wohl in der Anlage SO angeben, sofern Sie in Summe über die 600 Euro Freigrenze hinauskommt.
Bin aber kein Steuerberater, von daher lieber Expertenrat hierzu einholen ;-)

Bin aber kein Steuerberater, von daher lieber Expertenrat hierzu einholen ;-)