(03.12.2020, 13:45)bimbes schrieb: Als Termingeschäfte werden neben bei uns nicht handelbaren Produkten auch Optionsgeschäfte, Futures (Eurex) sowie Contract for Difference (CFD) eingestuft. Diese fallen unter die Verlustverrechnungsbeschränkungen aus Satz 5 (Termingeschäfte). Auch der wertlose Verfall von als Termingeschäft eingestuften Produkten fällt unter die Regelung des Satzes 5.
Ausnahme sind Verluste aus der Glattstellung von Stillhalterpositionen. Diese sind nicht von den neuen Regelungen zur Verlustverrechnung betroffen![]()
Wie weisen wir das dann nach? Dass wir keine "bösen Spekulanten" sind?