
RE: Änderungen §20 EStG - Einkünfte aus Kapitalvermögen ab 2020/2021
| 03.12.2020, 14:05 (Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 03.12.2020, 14:05 von jf2.)(03.12.2020, 13:45)bimbes schrieb: Als Termingeschäfte werden neben bei uns nicht handelbaren Produkten auch Optionsgeschäfte, Futures (Eurex) sowie Contract for Difference (CFD) eingestuft. Diese fallen unter die Verlustverrechnungsbeschränkungen aus Satz 5 (Termingeschäfte). Auch der wertlose Verfall von als Termingeschäft eingestuften Produkten fällt unter die Regelung des Satzes 5.
Ausnahme sind Verluste aus der Glattstellung von Stillhalterpositionen. Diese sind nicht von den neuen Regelungen zur Verlustverrechnung betroffen![]()
Das ist der Irrsinn in Tüten, nackte Short-Optionen (mit unbegrenzten Risiken) sind ausgenommen, Positionen mit Risikobegrenzung (Spreads) erzeugen nicht anrechbare Verluste

Alles zum Schutz der Kleinanleger xD
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