also wäre man in D beschränkt steuerpflichtig, wenn man Dividendeneinnahmen aus Deutschland bezieht und müsste diese mit 26,375 % versteuern. Wenn man jetzt aber das Dividendendepot auf seine Frau laufen lassen würde und sie somit nur Einkünfte aus Dividenden bezieht, dann könnte sie sich doch als unbeschränkt steuerpflichtig einstufen lassen und käme so in den Genuss des Grundfreibetrages von 9.400€. Bei z.B. 12.000€ Dividendeneinnahmen pro Jahr, wäre bei unbeschränkter Steuerpflicht die Steuerlast nur 428€. Bei beschränkter Steuerpflicht hingegen 3.165€. Das ist ja ein gewaltiger Unterschied. Ist das so praktikabel oder habe ich da einen Denkfehler?
Änderungen §20 EStG - Einkünfte aus Kapitalvermögen ab 2020/2021
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