
RE: Änderungen §20 EStG - Einkünfte aus Kapitalvermögen ab 2020/2021
| 15.06.2020, 12:59 (Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 15.06.2020, 13:00 von Ste Fan.)Zitat:mein Kenntnisstand ist folgender. Wandert man zum Beispiel nach Thailand aus, sind Veräußerungsgewinne komplett steuerfrei, Dividenden werden mit 10% und Zinseinnahmen mit 15% besteuert. Die erzielten Gewinne aus z.B. Aktiengeschäften, dürfen aber erst im Folgejahr nach Thailand überwiesen werden. Das Referenzkonto würde ich somit weiterhin in D belassen. Ist ja heute auch ohne festen Wohnsitz in D. möglich.
Wobei die Steuer auf Dividendeneinkommen auf Dividenden aus Thailand bezogen ist.
Hat man ein Dividendendepot bestehend aus US/EU Aktien sieht es wieder ein bisschen anders aus...