
RE: Änderungen §20 EStG - Einkünfte aus Kapitalvermögen ab 2020/2021
| 13.06.2020, 19:28 (Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 13.06.2020, 19:28 von Ste Fan.)(13.06.2020, 18:13)SimpleSwing schrieb: Das ist eine sehr gute Frage.
Bei 0% bin ich mir nicht sicher (nur gibt es dort wohl auch nicht viele Optionen, die man sich als "Normaltrader" leisten kann)
Bei Territorialbesteuerung ist es meines Verständnisses nach so (aber wie gesagt alles bisher nicht wirklich befriedigende Eigenrecherche)
Sagen wir du sitzt in einem Land, dass nur Steuern erhebt auf Tätigkeiten, die im Inland ausgeführt werden.
Da stellt sich jetzt die Frage, was ist wenn du in einem anderen Land ein Konto bei IB auf deinen Namen aufmachst und dort aktives Trading durchführst.
1. Findet das Trading in dem Land deines Wohnsitzes statt oder rechtlich im Land des Brokers (Accountstandort)
2. Wer tradet? Hier du, weil auf deinen Account
3. Darf das Geld in das Land deines Wohnsitz zurückgeführt werden ohne besteuert zu werden. Hier nein, sonst muss versteuert werden. Rücküberweisung kann ja nur auf das Referenzkonto, welches im Land des Wohnsitzes ist erfolgen.
Und das ist meineserachtens die große Problematik der ganzen territorialen Besteuerung. Im Moment der Rücküberweisung der Gewinne auf das eigene Konto am Wohnsitz wirst du steuerpflichtig, selbst wenn das Trading (UK/US Tradingaccount zB) exterritorial stattfindet.
Nun Firma im Ausland, die unter besten Umständen keine Steuer erhebt, wenn keine Verkaufstätigkeiten im Inland
Firma macht Tradingaccount bei IB auf, Angabe der Versteuerung durch Privatperson
Im Land des Wohnsitzes:
1.+2. Keine Tätigkeit im Land (ich trade nicht, die Firma tradet auf ihren Account)
3. Da stellt sich jetzt wahrscheinlich wieder die Frage der Ausführung:
a) Angabe keiner Tätigkeit im Inland, keine Besteuerung von Geschäftstätigkeiten (Firma) im Ausland, keine Kapitalrückführung auf Inlandskonto
b) Zahlung eines geringen Gehalts durch die Firma (?), dessen Versteuerung mit Einzahlung ins Sozialsystem, um ganz einfach aus der Aufmerksamkeit der Behörden zu verschwinden (je nach Land kein Rechercheaufwand durch Behörden)
Ich bitte um Nachsicht, wenn das nicht richtig wiedergegeben ist, wie gesagt, aus diesem Grund finde ich das Vorgehen von muchmoney interessant.
Grundlegend ist ja hier im Forum das Problem dass die tiefergehende Diskussion dieser Thematik bei manchen Schnappatmung triggert, daher nur ein paar allgemeine Gedanken....
Bzgl. Zypern ist ja muchmoney der Spezialist.
Ansonsten liegt die Problematik ja oft in der erwuenschten Firmengruendung im Ausland auf der einen Seite und weiterhin bestehenden inoffiziellen Verbindungen nach D auf der anderen, was dann zu Problemem mit dem steuerlichen Wohnsitz und den Aussensteuergesetzen (CFC) fuehren koennte.
Ist der Wohnsitz in einem anderen Land sind die individuellen Rahmenbedingungen dort relevant - ob dies eine vorteilhafte Residenzbesteuerung ist, eine Non-Dom Besteuerung mit interessanten Deals oder Territorialbesteuerung mit Moeglichkeit der steuerfreien Rueckfuehrung von Auslandseinkommen oder ob man komplett unter dem Radar bleibt - es findet sich fuer alles ein Beispiel.
Die Definition ob z.B. Traden im Land des Brokers oder im Land deines Wohnsitzes stattfindet - in Hinsicht auf die Laender mit Territorialbesteuerung denke ich dass du diese Klarstellung in deren Steuergesetzen nicht finden wirst...
IB verlangt uebrigens ein (die) Referenzkonto(en) auf deinen Namen sowie einen Wohnsitznachweis - meiner Erfahrung nach muss man bei einer Ueberweisung lediglich der Kontoinhaber sein, das Konto muss nicht am Wohnsitz sein.
Die Hauptproblematik duerfte wie oben erwaehnt wohl eine weiter bestehende Verbindung nach D sein - alle anderen Punkte lassen sich je nach Land zufriedenstellend loesen....