(30.01.2020, 13:20)jf2 schrieb: Die einfachste Form ist wohl das Du deiner Gesellschaft ein (verzinstes) Darlehn gibst.
Als Geschäftsführer deiner GmbH ein Darlehen geben? Der Vertreter der GmbH soll mit sich einen Vertrag eingehen?
Dem steht z.B. der § 181 BGB (was für ein Kauderwelsch) im Weg.
https://de.wikipedia.org/wiki/Insichgesch%C3%A4ft
Davon kann man sich aber u.U. (umständlich) befreien:
https://www.fgvw.de/neues/archiv-2015/di...hgeschaeft
Nur noch in der Satzung und im Handelsregister verankern und einem Fremdvergleich standhalten, dann ist alles perfekt. Einfacher ist es da, die Frau als GF zu bestellen und ihr das nötige Vertrauen entgegenbringen. Aber auch hier muss geregelt werden, wie die Vergütung aussehen soll oder ob sogar eine ehrenamtliche Tätigkeit möglich ist.
Mich interessiert die Meinung anderer, welches langfristige Ziel sie verfolgen. Darüber lässt sich vortrefflich diskutieren. Mein Ziel wäre es, ein Vermögen aufzubauen, von dessen Einkünften ich im Rentenalter als Geschäftsführer leben kann. Es ist also eher etwas langfristiges.
Ich glaube aber, wir verlassen das Thema. Hier geht es weiter:
https://www.trading-stocks.de/thread-157...tende+gmbh