
RE: Änderungen §20 EStG - Einkünfte aus Kapitalvermögen ab 2020/2021
| 14.01.2020, 15:46 (Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 14.01.2020, 15:48 von Guhu.)(14.01.2020, 15:09)TomJoe schrieb: Das geht auch mit einem Depot nicht. Zumindest bis vor kurzen gab es aber innerhalb der EU eine Stundungsmöglichkeit.
Wo soll das stehen? Das einschlägige Gesetz dazu ist §6 (1) AStG i. V. mit §17 1 EStG und da ist von einer Mindestquote von 1% an der Kapitalgesellschaft die Rede. Das wäre schon sehr ungewöhnlich, wenn man in einem Depot mehr als 1% der gesamten Marktkapitalisierung einer AG hält.