(03.01.2020, 13:09)Guhu schrieb: Für die GmbH gilt das EStG nicht, sondern das KöStG. Da wird dann aber ggf. auf das EStG verwiesen. Das hat aber mit gewerblich nix zu tun.Der Punkt bei einer Firma liegt dann aber immer in der Doppelbesteuerung: 1x in der GmbH (Köst+GewSt) und dann nochmal auf der privaten Ebene.Ist nicht meine Meinung, sondern das was der Steuerberater gestern sagte. ER MACHT SICH SCHLAU. Sobald ich Gewissheit habe, werd ichs posten.
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