(03.01.2020, 09:40)muchmoney schrieb: Steht doch da:
Er wird mich per Email kontaktieren sobald er genaueres weiß.Auch ob es für Kapitalgesellschaften ebenfalls gilt oder ob man es damit umgeht, er war sich bei dem Punkt nämlich nicht zu 100% sicher. Allerdings meinte er für die GmbH dürfte es nicht gelten, da man sich dort im gewerblichen Bereich bewegt.
Für die GmbH gilt das EStG nicht, sondern das KöStG. Da wird dann aber ggf. auf das EStG verwiesen. Das hat aber mit gewerblich nix zu tun.Der Punkt bei einer Firma liegt dann aber immer in der Doppelbesteuerung: 1x in der GmbH (Köst+GewSt) und dann nochmal auf der privaten Ebene.