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Änderungen §20 EStG - Einkünfte aus Kapitalvermögen ab 2020/2021
Notiz 

RE: Änderungen §20 EStG - Einkünfte aus Kapitalvermögen ab 2020/2021

(29.03.2025, 19:43)Lolo schrieb: link mit Bild vergleichen. Da war ich betriebsblind. Sozialabgaben haben da trotzdem nichts zu suchen. Leute mit ausschließlich Kapitaleinkünften müssen auch eine Krankenversicherung bezahlen. Warum wird die nicht aufgeführt?

Naja der Lohn-/Gehaltsempfänger zahlt Sozialabgaben - ist Fakt

Aber am Ende.... ist das nur die Gegenüberstellung dessen um was es geht....

Du kannst das ganze auch volkswirtschaftlich sehen - was ist Kapital?

Kapital ist Geld
Kapital ist aber auch Arbeitkraft

Der eine arbeitet für sein Geld - der andere lässt (auch) sein Geld für sich arbeiten.

Was ist fair? Was ist gerecht? Muss sich jeder selbst ein Urteil darüber bilden.


Die Gegenüberstellung ist kein Urteil und keine Meinung - das sind einfach die Fakten.

Meine Meinung ist - die Freigrenzen müssten viel höher sein - damit auch diejenigen
die wenig Kapital haben ein Vermögen aufbauen können - Immobilien, Altersvorsorge.
1000 Euro für Alleinstehende sind ein Witz. Da würde ich eher in Richtung 30.000 gehen -
darüberhinaus würde ich alles zum persönlichen Steuersatz versteuern.

Dann würde ich KV, RV, PV, AV abschaffen und ein alles einschliessendes Sozialministerium
schaffen das für alles zuständig ist - Arzte, Krankenhäuser, Altenheime, Pflegeheime,
Kindergärten, Rente, Pflege, Arbeitslosigkeit, Medikamenteneinkauf. Alles komplett digitalisiert.
Das würde die Kosten massiv senken.

Dann würde es nur noch 2 Posten auf der Gehaltsrechnung geben - einen Sozialbeitrag
(ohne Beitragsbemessungsgrenze) und die Einkommenssteuer. Die Sozialbeiträge dienen
nur zur Kostendeckung und nicht dazu das irgendwelche oft ausländische Investoren auf Kosten
aller Gewinne aus diesem System ziehen. Bleibt was über wird das angelegt - die Gewinne
bleiben innerhalb des Sozialsystems um Reserven auszubauen und/oder den Sozialbeitragssatz
zu senken.

Man hätte dadurch auch tagesaktuell immer alle Daten und Zahlen. Wodurch man vieles
besser steuern, organisieren, planen kann. Bildung und Ausbildung entsprechend dem Bedarf.

Aber da würde man zu vielen Parteien ans Bein pinkeln - die wären dann überflüssig -
was die entsprechenden Lobbyisten, Verbände, Gewerkschaften auf den Plan rufen würde....

__________________


Nachrichten in diesem Thema
RE: Änderungen §20 EStG - Einkünfte aus Kapitalvermögen ab 2020/2021 - von Fundi ist jetzt mal weg! - 16.10.2021, 12:12
RE: Änderungen §20 EStG - Einkünfte aus Kapitalvermögen ab 2020/2021 - von Fundi ist jetzt mal weg! - 17.10.2021, 12:57
RE: Änderungen §20 EStG - Einkünfte aus Kapitalvermögen ab 2020/2021 - von Fundi ist jetzt mal weg! - 18.02.2022, 20:47
RE: Änderungen §20 EStG - Einkünfte aus Kapitalvermögen ab 2020/2021 - von boersenkater - 30.03.2025, 01:12

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