
RE: STAMMTISCH und Meinungsfred
| 31.01.2025, 05:59 (Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 31.01.2025, 06:03 von J R.)
aktuell wird das Parteiverbot der AfD diskutiert, wie ernst muss man das nehmen?
es geht um die Auslegung des Artikel 21 Grundgesetz.
beim ersten Urteil gegen die NPD 2003 gab es Probleme wegen der V-Leute, beim zweiten Urteil 2017 wurde eine neue Rechtsauffassung eingeführt: Unterscheidung zwischen Verfassungswidrigkeit und Potentialität. Also ob die Partei die Möglichkeit hat die FDGO zu zerstören. Die NPD war zu unbedeutend um ein derartiges Potential zu haben.
vielleicht müssen jetzt die Gerichte entscheiden ob die etablierten Parteien diese Argumentation nur als Vorwand benutzen um ihre Pfründe zu sichern oder ob die Änderung des Asylrechts die FDGO zerstört, ob die Ziele der AfD verfassungswidrig sind, ob sie eine ernsthafte und reale Bedrohung der Demokratie sind.
https://www.uni-goettingen.de/de/documen...202017.pdf
https://www.rechtsanwalts-kanzlei-wolfra...eberblick/
es geht um die Auslegung des Artikel 21 Grundgesetz.
Zitat:Parteien, die nach ihren Zielen oder nach dem Verhalten ihrer Anhänger darauf ausgehen, die freiheitliche demokratische Grundordnung zu beeinträchtigen oder zu beseitigen oder den Bestand der Bundesrepublik Deutschland zu gefährden, sind verfassungswidrigBeim Parteiverbot der KPD im Jahr 1956 war der Fall klar, denn das kommunistische Ziel ist die Aufhebung der freiheitlich demokratischen Grundordnung (FDGO) und die Einrichtung einer Diktatur des Proletariats.
beim ersten Urteil gegen die NPD 2003 gab es Probleme wegen der V-Leute, beim zweiten Urteil 2017 wurde eine neue Rechtsauffassung eingeführt: Unterscheidung zwischen Verfassungswidrigkeit und Potentialität. Also ob die Partei die Möglichkeit hat die FDGO zu zerstören. Die NPD war zu unbedeutend um ein derartiges Potential zu haben.
vielleicht müssen jetzt die Gerichte entscheiden ob die etablierten Parteien diese Argumentation nur als Vorwand benutzen um ihre Pfründe zu sichern oder ob die Änderung des Asylrechts die FDGO zerstört, ob die Ziele der AfD verfassungswidrig sind, ob sie eine ernsthafte und reale Bedrohung der Demokratie sind.
https://www.uni-goettingen.de/de/documen...202017.pdf
Zitat:NPD – Verfassungsfeindlich, aber nicht verfassungswidrig?! [2017]
https://www.rechtsanwalts-kanzlei-wolfra...eberblick/
Zitat:Die freiheitlich-demokratische Grundordnung und das Parteiverbot – ein rechtlicher Überblick [Januar 2024]
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