
RE: STAMMTISCH und Meinungsfred
| 08.11.2024, 12:58 (Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 08.11.2024, 13:14 von Speculatius.)Zitat:Gesetz greift nicht! Warum die drei Ex-FDP-Minister 4900 Euro pro Monat verlieren
Das Bundesministergesetz sieht in einer Ausnahme auch für Minister, die nach weniger als vier Jahren aus der Regierung ausscheiden, Pensionsansprüche vor. Die drei ehemaligen FDP-Minister profitieren von dieser Regelung aber nicht - Schuld ist der Kanzler.
...
„Das Amtsverhältnis der Mitglieder der Bundesregierung endet
- mit der Entlassung des Bundeskanzlers, wenn der Bundestag ihm nach Artikel 67 des Grundgesetzes das Misstrauen ausgesprochen hat,
- mit dem Zusammentritt eines neuen Bundestages,
- mit jeder anderen Erledigung des Amtes des Bundeskanzlers.“
Weil der Kanzler noch im Amt ist, gucken FDP-Minister in die Röhre
Auch diese beiden Gründe sind nicht ursächlich für das Aus der drei FDP-Minister Lindner, Stark-Watzinger und Buschmann, da Bundeskanzler Scholz noch immer amtiert. Hier hätte nach Einschätzung von Experten ein zeitnahes Ende der Amtszeit des Kanzlers wohl ebenfalls keine Folgen für die Pensionsansprüche.
Anders verhält es sich bei Volker Wissing, wenn die Ampel vor dem Ende der Legislaturperiode auseinanderbricht. Er würde aus seinem Ministeramt scheiden, nachdem Scholz das Misstrauen ausgesprochen wurde oder der Bundestag sich auflöst. Damit würde §15 des Bundesministergesetzes greifen.
https://www.focus.de/politik/deutschland...63094.html
Für alle diejenigen, die immer noch nicht wissen, warum Wissing nicht ging - jetzt wissen auch sie es.

Das muß man sich auf der Zunge zergehen lassen: Charakterlosigkeit wird mit einer monatlichen Pension von 4.900 € im Monat = 58.800 € im Jahr belohnt.
