(26.08.2024, 11:23)minenfuchs schrieb: Bzgl. der Verlustanrechnung hätte ich gern mehr Infos. Liest sich ja wie Binding auf alles in den USA. Glaube ich auch nicht.das Schlüsselwort ist "carryover". Also Kapitalgewinne und Kapitalverluste können ohne Begrenzung ausgeglichen werden. Wenn man aber noch mehr Kapitalverluste anrechnen lassen möchte, dann ist das auf 3.000$ begrenzt. Das ist der Unterschied zur Binding-Steuer (unter der Annahme in beiden Ländern sind die Trades aus Termingeschäften)
Also bitte nochmal checken.
USA
KapGew 100.000
KapVerl 120.000
Steuer 0
Steuerspareffekt durch die angerechneten 3.000
Verlustvortrag 17.000 (keine zeitliches Limit AFAIK)
GER
KapGew 100.000
KapVerl 120.000
Steuer (100.000 - 20.000)*0,26375=21.100
Verlustvortrag 100.000 (zeitliches Limit ?)
Fazit: klarer Standortvorteil USA
zum Nachlesen:
https://www.irs.gov/taxtopics/tc409
https://www.investopedia.com/terms/c/cap...ryover.asp
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