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Änderungen §20 EStG - Einkünfte aus Kapitalvermögen ab 2020/2021
Notiz 

RE: Änderungen §20 EStG - Einkünfte aus Kapitalvermögen ab 2020/2021

(23.06.2024, 20:44)EMEUV schrieb: Nun ich dachte, dass der Körperschaftssteuerpflichtige Betrag durch die Zinszahlungen an die Gesellschafter auf einen geringen Betrag reduziert werden kann? Also fast keine Körperschaftssteuer anfällt.

Sehe das genauso bzw. habe es mir genau so vorgestellt wie @lululemon es schildert

Zinszahlungen an die Gesellschafter? Für die Geschäftseinlage? Ein Kredit als Privatmann an die
Trading-GmbH?

Die beste Möglichkeit ist eher (bin mir da aber nicht 100% sicher) - sich das höchstmögliche
Gehalt zu zahlen - in der GmbH senkt das den Gewinn - das Gehalt wird versteuert, Sozialabgaben
gehen da auch noch weg (KV,RV,AV). Mit Betriebsrenten könnte man auch enstprechende Steuerspar-
modelle fahren - für die GmbH und für die Privatmann.....

Beim Gehalt ist die Frage was geht - könnte vom FA falls sehr hoch auch als verdeckte Gewinn-
ausschüttung gesehen werden -> Neuberechnung -> Steuernachforderung
So diese Richtung - aber das sind Steuerberater-Geschichten............

__________________


Nachrichten in diesem Thema
RE: Änderungen §20 EStG - Einkünfte aus Kapitalvermögen ab 2020/2021 - von Fundi ist jetzt mal weg! - 16.10.2021, 12:12
RE: Änderungen §20 EStG - Einkünfte aus Kapitalvermögen ab 2020/2021 - von Fundi ist jetzt mal weg! - 17.10.2021, 12:57
RE: Änderungen §20 EStG - Einkünfte aus Kapitalvermögen ab 2020/2021 - von Fundi ist jetzt mal weg! - 18.02.2022, 20:47
RE: Änderungen §20 EStG - Einkünfte aus Kapitalvermögen ab 2020/2021 - von boersenkater - 23.06.2024, 22:00

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