RE: Änderungen §20 EStG - Einkünfte aus Kapitalvermögen ab 2020/2021
| 12.06.2024, 13:36 (Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 12.06.2024, 13:41 von minenfuchs.)
Der BFH soll die Richtervorlage erstellen, Urteil wäre schlecht. Toncar wird dann per BMF-Schreiben die FÄ anweisen, die zukünftigen Fälle vorläufig zu machen und AdV
zu gewähren.
https://www.haufe.de/steuern/haufe-steue...95178.html
AdV wird ja jetzt teilweise schon gewährt. Das Urteil aus Stuttgart könnte das zurückdrehen, aber immerhin schrieben die ja auch von Zweifel. Man muss es weiterprobieren.
zu gewähren.
https://www.haufe.de/steuern/haufe-steue...95178.html
AdV wird ja jetzt teilweise schon gewährt. Das Urteil aus Stuttgart könnte das zurückdrehen, aber immerhin schrieben die ja auch von Zweifel. Man muss es weiterprobieren.