(12.06.2024, 10:16)Speculatius schrieb: Also ich habe gegen den aktuellen Fortgang nichts einzuwenden. Zum einen ist es gut, wenn es eine Rechtsprechung bzw. Vorlage eines obersten Bundesgerichts an das BVerfG gibt und nicht jedes FG entscheidet "wie es will". Das dient der Rechtssicherheit, auch wenn das Verfahren dadurch in die Länge gezogen wird. Doch auf eine lange Verfahrensdauer von vielen Jahren hatten wir uns ohnehin schon eingestellt.
Zum anderen ist die Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs in der Vergangenheit durchaus als "bürgerfreundlich" in dem Sinne zu bezeichnen, daß der BFH nicht jedes rechtswidrige bzw. zweifelhafte Verhalten der Finanzverwaltung einfach durchwinkt.
Eben. Unterm Strich würde ich das eher positiv als negativ sehen.
Das FG ist die erste/unterste Instanz oder? Also im übertragenen Sinn auf der gleichen
Stufe wie das Amtsgericht?
Jetzt geht es höher - ein Urteil oder eine Richtervorlage vom BFH hat mehr Gewicht.
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