Also ich würde das eher in die Richtung interpretieren.
Richtervorlage beim BVG muss gut begründet sein, sonst wird das abgelehnt.
Das FG sieht die Kompetenz dafür wohl eher beim BFH - lehnt die Klage ab
und gibt das in Revision an den BFH weiter.
Richtervorlage beim BVG muss gut begründet sein, sonst wird das abgelehnt.
Das FG sieht die Kompetenz dafür wohl eher beim BFH - lehnt die Klage ab
und gibt das in Revision an den BFH weiter.
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