RE: Änderungen §20 EStG - Einkünfte aus Kapitalvermögen ab 2020/2021
| 12.06.2024, 09:28 (Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 12.06.2024, 09:31 von minenfuchs.)
Das FG hat für das FA entschieden, also gegen Verfassungswidrigkeit. Es gibt immer Abwägungen in der Urteilsbegründung und der CFD-Verband fasst das vermutlich "günstig" für sich zusammen. Da kann sich kein Richter rausreden mit sowas wie, war zwar ein Fehlurteil, aber ich hatte ja Zweifel.
Wir haben wieder Zeit verloren und v.a. hat das politische Folgen. Die Gegenseite wird feiern und sagen: Seht her, Steuern auf Verluste, ist doch o.k. So wird ein neuerlicher politischer Anlauf dagegen aktuell unmöglich. Im Gegenteil dürfte es Linke ermuntern, noch mehr zu fordern.
Und AdV wird nun schwierig für viele.
Wir haben wieder Zeit verloren und v.a. hat das politische Folgen. Die Gegenseite wird feiern und sagen: Seht her, Steuern auf Verluste, ist doch o.k. So wird ein neuerlicher politischer Anlauf dagegen aktuell unmöglich. Im Gegenteil dürfte es Linke ermuntern, noch mehr zu fordern.
Und AdV wird nun schwierig für viele.