(04.04.2024, 19:31)saphir schrieb: Eine Verordnung ist aber doch etwas anderes.
Kennt du den Knigge? Gibt's ja in allen Varianten. Das wurde auch quasi "Verordnet", hat aber nie einen gestört, wer nicht wollte hat sich auch nicht daran gehalten. Die Oberschicht hat sich eher dran gehalten also die anderen.
Ich werde das Gefühl einfach nicht los, dass es nicht um das "Verordnen" geht, sondern gegen bestimmte Gesellschaftsteile. Also eigentlich umgekehrt, man will Druck aufbauen ("verordnen") dass keiner mehr gendert, so wie Söder halt.
Aber es gibt doch keine Pflicht zu gendern oder doch? So wie ich das verstanden haben ist Gendersprache
ein Vorschlag . In der Folge haben es manche intern eingeführt - aber es gibt keine Gesetzesvorgabe das
tun zu müssen. Im Gegenteil es gibt mittlerweile sogar Verbote zu gendern
Zitat:Gibt es eine Gender-Pflicht?
Auf Landes- und Bundesebene existieren keine Gesetze zu einer Gender-Pflicht. Meinungen und Stellungnahmen aus unterschiedlichen Richtungen fließen in den Gender-Diskurs mit ein – aus Politik, Wissenschaft, Medien und Gesellschaft. Gendergerechte Sprache offiziell einzuführen, wäre eine Entscheidung der Politik. Einige Stimmen aus der Politik wollen Gendersprache verbieten - oder haben Gendersprache mit Sonderzeichen verboten -, andere verpflichtend einführen.
Bei den Parteien gehen die Meinungen zum Genderthema weit auseinander. In den Wahlprogrammen zur Bundestagswahl 2021 etwa hatten SPD, Grüne und Die LINKE Gendersternchen verwendet, zu dem Thema selbst äußerte sich nur die AfD (siehe dazu dw.com).
Wie bereits erwähnt, gibt es auch für die offiziellen Rechtschreibregeln keine Gender-Reform. Immer mehr Unternehmen, Medien, Hochschulen, Kommunen und Behörden erlassen allerdings eigene Leitfäden und Richtlinien zur geschlechtergerechten Sprache. Das bedeutet: In vielen Verwaltungen wird mit weiblicher und männlicher Form oder geschlechterneutralen Begriffen gearbeitet. Einige Stadtverwaltungen wie Hannover haben sogar die sprachliche Gleichbehandlung als Pflicht für den amtlichen Sprachgebrauch festgelegt. Die Berliner Verwaltung hingegen verzichtet nach Angaben des Regierenden Bürgermeisters Kai Wegner (CDU) wieder auf Gendersprache, ein generelles Gender-Verbot aber lehnt Wegner ab. Stuttgarts Oberbürgermeister Dr. Frank Nopper hat z.B. in einem Rundschreiben an die Stadtverwaltung die Empfehlung ausgesprochen, in der Regel keine Gender‐Sonderzeichen zu verwenden.
Der Rat für deutsche Rechtschreibung hat in einer Pressemitteilung festgehalten, dass in Hochschulen eine geschlechtergerechte Schreibung zunehme, die von den Regelungen im Amtlichen Regelwerk der deutschen Rechtschreibung abweiche. „Inwieweit den Hochschulen das Recht zusteht, von der amtlichen deutschen Rechtschreibung abzuweichen, ist strittig. Hochschulen und Lehrende haben zu beachten, dass sie für die Bildung und Ausbildung der Lehrkräfte an öffentlichen Schulen Verantwortung tragen, in denen Schülerinnen und Schülern die Rechtschreibung nach dem Amtlichen Regelwerk zu vermitteln ist, auf das sich die zuständigen staatlichen Stellen der deutschsprachigen Länder verständigt haben.“
Wenn es um die sprachliche Darstellung von Frauen und Männern geht, heißt es im Landeshochschulgesetz Baden-Württemberg: „Frauen und Männer führen alle Status-, Funktions- und Berufsbezeichnungen in der jeweils ihrem Geschlecht entsprechenden Sprachform" (Paragraf 11,7) und „Frauen und Männer führen alle Hochschulgrade, akademischen Bezeichnungen und Titel in der jeweils ihrem Geschlecht entsprechenden Sprachform" (Paragraf 36,1).
Anrede „Herr“ und „Frau“
Interessant in diesem Kontext ist ein Urteil des Oberlandesgerichts Frankfurt a.M. vom Juni 2022: Eine nicht-binäre Person hatte gegen die binären Anreden „Herr“ und „Frau“ der Deutschen Bahn geklagt. Das Gericht entschied, dass die Bahn die Anreden durch weitere Ansprachen für Menschen mit dem Geschlechtsmerkmal „divers“ ergänzen muss. (Quelle)
Gibt es ein Gender-Verbot?
Eine bundeseinheitliche Regelung für ein Gender-Verbot gibt es nicht. In einigen anderen Bundesländern wird über ein Gender-Verbot diskutiert oder es existieren bereits Vorschriften dazu, etwa in Sachsen, Bayern, Hessen, Sachsen-Anhalt, Baden-Württemberg oder Thüringen (Quelle).
In Sachsen hat das Kultusministerium bereits 2021 entschieden, dass Gender-Sonderzeichen an Schulen nicht verwendet werden. Im Juli 2023 wurde das Verbot erweitert: Gendern ist in der schriftlichen Kommunikation für die Verwaltung, Schule, aber auch für Vereine, Stiftungen und Verbände, mit denen das Kultusministerium gemeinsam nach außen auftritt, verboten.
Die bayerische Landesregierung hat im März 2023 ein Verbot von Gendersprache beschlossen. Ab April 2024 ist es verboten, an Schulen, Hochschulen und Behörden zur Umschreibung von Geschlechtern Sonderzeichen zu verwenden. Somit dürfen geschlechtergerechte Formulierungen mit Hilfe von Sternchen, Binnen-I, Unterstrich und Doppelpunkt (z. B. Lehrer*innen, LehrerInnen, Lehrer_innen und Lehrer:innen) in der Schriftsprache nicht mehr verwendet werden. Das Verbot soll für offizielle Schreiben, Internetseiten von Behörden und Schulen, Elternbriefe, Schulbücher und Internetseiten gelten. (Quellen: BR, Deutschlandfunkkultur, Deutschlandfunk, Tagesspiegel)
In Baden-Württemberg hat die Landesregierung im Januar 2024 beschlossen, dass das Gendern mit Sonderzeichen im offiziellen Schriftverkehr der Landesbehörde verboten ist. Diese Regeln hätten vorher schon gegolten, sie seien nochmals klargestellt worden. Die Landesverwaltung habe laut Beschluss im förmlichen Schriftverkehr das amtliche Regelwerk der deutschen Rechtschreibung einzuhalten. Zuvor hatte das Innenministerium einen Antrag für ein Volksbegehren gegen eine Genderpflicht an Schulen und Behörden abgelehnt - aus formalen Gründen. (Quellen: SWR; SWR)
https://www.lpb-bw.de/gendern#c76607
Wo ist jetzt das Problem? Alles nur Vorschläge. Nix ist Pflicht (außer dort wo es manche wollen).
Die Sprache ändert sich doch sowieso über die Jahre. Was das Gendern angeht - irgendwas wird
hängen bleiben, anderes wird wieder verschwinden, während anderes erst noch auftaucht....
Auch lustig - gerade die Baden-Württembergische Landesregierung vom Grünen Kretschmann
hat das Gendern verboten.

Dann ist es immer auch noch ein Unterschied ob man sich miteinander unterhält oder ob es um
Schriftliches geht. Amtsdeutsch, Schriftdeutsch, Hochdeutsch, Korrespondenz mit Banken,
Behören, Unternehmen,.... Man redet doch am Ende anders miteinander als man es liest oder
schreibt oder nicht?
Naja. Vielleicht ist es für manche ein Problem weil sie mittendrin sind und sie von allen Seiten
angegendert werden. Würde mich mal interessieren wie das in der Praxis ganz konkret aussieht.....


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