
RE: Änderungen §20 EStG - Einkünfte aus Kapitalvermögen ab 2020/2021
| 22.02.2024, 15:04 (Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 22.02.2024, 15:05 von Horst_Sindermann.)
Ich glaube, solange nur ein Parteisoldat der Sozen in den Institutionen sitzt, wird es schwer bis unmöglich, Binding abzuschaffen. Schließlich hatte der BHF entschieden, das Verluste aus dem VERLOSEN VERFALL von Option abgesetzt werden können. UND NICHT NUR 20.000,00 EURO. Das Stichwort heißt Nichtanwedungsgesetz oder besseres Nichtstun (wie beim Urteil des BVerfG zur Sterbehielfe). Die Sozen sind so überheblich, denen juckt doch ein Urteil der Gerichte überhaupt nicht. Ziel bleibt der Aufbau des Sozialismus. Wers nicht glaubt, schaut sich noch mal Lanz von gestern Abend an. Da war der JuSo Vorsitzede zu Gast und verbeitetet unentwegt das Märchen vom reichen Kapitalisten, der seit Generationen von Zinsen, Dividenden und anderen Kapitalanlagen lebt und das Volk wird ausgebeutet.... Einfach wiederlich. Die müssen weg!
Ähm, Bernd ist eher für Ostpolen
Ähm, Bernd ist eher für Ostpolen






