
RE: Änderungen §20 EStG - Einkünfte aus Kapitalvermögen ab 2020/2021
| 07.02.2024, 22:30 (Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 07.02.2024, 22:31 von boersenkater.)(07.02.2024, 15:11)Lolo schrieb: Das Schlimme, aber allzu menschliche ist, dass die Leute, die garnicht verstanden haben, um was es geht, über dieses Gesetz abgestimmtt haben.
Ich unterstelle erstmal nicht Vorsatz und Böswilligkeit sondern Unvermögen und Dummheit/Faulheit.
Das gilt übrigens für die (fast) komplette Regierungsarbeit.
Also ich will kein Politiker sein. Hetzen von Termin zu Termin - haben den Schreibtisch voll.
Werden von allen Seiten in Anspruch genommen. Kann mir nicht vorstellen, daß die alles lesen
und über alles im Detail Bescheid wissen. Dafür gibt es die Parteikollegen in den Fachausschüssen,
die das ganze verhandeln, diskutieren und abstimmungsfertig vorbereiten.
Hier ging es um die "Grenzüberschreitende Steuergestaltung" um die Schlupflöcher für
Umsatzsteuerkarusselle und Cum Ex zu schließen. Da hätte ich auch zugestimmt.
Das der Binding noch ein Kuckucksei untergeschoben hat, würde ich jetzt nicht unbedingt den
zustimmenden Parlamentariern ankreiden.
(07.02.2024, 15:32)minenfuchs schrieb: FGS "fordert" die FÄ auf, die Bindingsteuer vorläufig festzusetzen:
https://www.fgs.de/news-and-insights/blo...geschaefte
Liebe Leute, ihr habt doch tiefe Kontakte ins BMF. Dann ruft da mal an oder legt den Entwurf eines BMF-Schreibens in die Mailbox.


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