
RE: Änderungen §20 EStG - Einkünfte aus Kapitalvermögen ab 2020/2021
| 07.02.2024, 07:49 (Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 07.02.2024, 07:49 von lulumeon.)
In der GmBh zahlst du effektiv fast den doppelten Steuersatz als in der privaten Vermögensverwaltung. Für mich ist das KEINE zufriedenstellende Lösung.
Aber ich denke auch eure Diskussion führt ins Leere.
Es gibt Leute, die etwas ändern wollen und ihre Rechte verteidigen möchten und die, die im bestehenden von-oben-gegebenen System ihre Möglichkeiten maximieren wollen. Wird immer so sein und keiner wird den anderen überzeugen können.
Aber ich denke auch eure Diskussion führt ins Leere.
Es gibt Leute, die etwas ändern wollen und ihre Rechte verteidigen möchten und die, die im bestehenden von-oben-gegebenen System ihre Möglichkeiten maximieren wollen. Wird immer so sein und keiner wird den anderen überzeugen können.