
RE: Änderungen §20 EStG - Einkünfte aus Kapitalvermögen ab 2020/2021
| 22.01.2024, 01:26 (Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 22.01.2024, 01:27 von minenfuchs. Bearbeitungsgrund: Schreibfehler )
Der Buchtitel ist zugegebenermaßen eine Provokation. Aber der Leserkreis sind halt keine Steuerberater, dann hieße er nämlich:
"Die Verlustverechnungsregeln des § 20 Abs. 6 Satz 5 EStG im Lichte einer verfassungsrechtlichen Überprüfung"
Kauft kein Anleger oder Trader. Bin jetzt auf Seite 82. Der Titel ist halt ein Aufhänger, die These wird im Inhalt zwar aufgegriffen, aber ist nicht das Wesentliche.
"Die Verlustverechnungsregeln des § 20 Abs. 6 Satz 5 EStG im Lichte einer verfassungsrechtlichen Überprüfung"
Kauft kein Anleger oder Trader. Bin jetzt auf Seite 82. Der Titel ist halt ein Aufhänger, die These wird im Inhalt zwar aufgegriffen, aber ist nicht das Wesentliche.