
RE: Änderungen §20 EStG - Einkünfte aus Kapitalvermögen ab 2020/2021
| 31.05.2023, 18:35 (Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 31.05.2023, 18:36 von Speculatius.)(31.05.2023, 16:36)Hayek schrieb: "Auf dem Meer und vor Gericht ist man in Gottes Hand.
Was Dir (und mir BTW) völlig klar erscheint heisst noch lange nicht das es auch so entschieden wird.
Richtig!
Es ist zum Beispiel ohne weiteres vorstellbar, daß das Gericht sagt:
"Liebe Anleger, was wollt ihr? Von jedem Gewinntrade wird gleich die Abgeltungsteuer abgezogen. Und am Jahresende könnt ihr via Steuererklärung 20.000 EUR Verluste gegenrechnen. Eine Privatinsolvenz kann da nie eintreten. Und wenn ihr beim ausländischen Broker handelt, der keine Abgeltungsteuer abzieht - tja, da seid ihr in der Verantwortung, entsprechende Steuerrückstellungen zu bilden, so wie man das für seine Einkommensteuervorauszahlungen auch tun muß."
Ich sage nicht, daß ich dieser Argumentation folge, und auch nicht, daß ich sie vom BVerfG erwarte. Aber nach dem "Klimaurteil" des BVerfG, wo sich auch mancher Verfassungsrechtler die Augen gerieben hat, muß man mit allem rechnen.