
RE: Steuernachzahlung/Vorauszahlung
| 24.05.2023, 15:25 (Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 24.05.2023, 15:27 von Boy Plunger.)
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Einspruch gegen den Einkommenssteuer-Vorauszahlungsbescheid für das Jahr 2022 und für das Jahr 2023 vom xx.xx.xx
Steuernummer: xx
IdNr. xx
Sehr geehrte Damen und Herren,
hiermit lege ich gegen den oben genannten Steuerbescheid frist- und formgerecht
Einspruch
ein.
Meine Begründung lautet wie folgt:
Die Einkünfte aus Kapitalvermögen aus dem Kalenderjahr 2021 sind nicht repräsentativ für die Folgejahre. Somit lassen sich hieraus keine Prognosen für die Zukunft und die zu erwartende Höhe der Einkünfte aus Kapitalvermögen ableiten. Ich werde in 2022 keine Einkünfte aus Kapitalvermögen in dieser Höhe erzielen, so dass die von Ihnen festgesetzten Vorauszahlungen für 2022 und für das Folgejahr 2023 nicht realistisch sind. In der Vergangenheit wurden auch keine Vorauszahlungen festgesetzt.
Ich bitte Sie höflichst, mir die zu leistenden Vorauszahlungen für 2022 und für das Folgejahr 2023 zu erlassen und mir erst nach Erstellung des Steuerbescheides für 2022, die eventuell entstehende Steuerzahllast von mir an Sie anzuweisen. Gleichzeitig beantrage ich, auf Grund des laufenden Einspruchsverfahrens, die Aussetzung der Vollziehung gemäß § 361 der Abgabenordnung. Sofern ich nichts Gegenteiliges von Ihnen höre, gehe ich davon aus, dass Sie diesem Antrag entsprechen.
Bitte bestätigen Sie mir den Eingang meines Einspruchs.
Mit freundlichen Grüßen
xx
Einspruch gegen den Einkommenssteuer-Vorauszahlungsbescheid für das Jahr 2022 und für das Jahr 2023 vom xx.xx.xx
Steuernummer: xx
IdNr. xx
Sehr geehrte Damen und Herren,
hiermit lege ich gegen den oben genannten Steuerbescheid frist- und formgerecht
Einspruch
ein.
Meine Begründung lautet wie folgt:
Die Einkünfte aus Kapitalvermögen aus dem Kalenderjahr 2021 sind nicht repräsentativ für die Folgejahre. Somit lassen sich hieraus keine Prognosen für die Zukunft und die zu erwartende Höhe der Einkünfte aus Kapitalvermögen ableiten. Ich werde in 2022 keine Einkünfte aus Kapitalvermögen in dieser Höhe erzielen, so dass die von Ihnen festgesetzten Vorauszahlungen für 2022 und für das Folgejahr 2023 nicht realistisch sind. In der Vergangenheit wurden auch keine Vorauszahlungen festgesetzt.
Ich bitte Sie höflichst, mir die zu leistenden Vorauszahlungen für 2022 und für das Folgejahr 2023 zu erlassen und mir erst nach Erstellung des Steuerbescheides für 2022, die eventuell entstehende Steuerzahllast von mir an Sie anzuweisen. Gleichzeitig beantrage ich, auf Grund des laufenden Einspruchsverfahrens, die Aussetzung der Vollziehung gemäß § 361 der Abgabenordnung. Sofern ich nichts Gegenteiliges von Ihnen höre, gehe ich davon aus, dass Sie diesem Antrag entsprechen.
Bitte bestätigen Sie mir den Eingang meines Einspruchs.
Mit freundlichen Grüßen
xx
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