
RE: Änderungen §20 EStG - Einkünfte aus Kapitalvermögen ab 2020/2021
| 20.01.2023, 16:12 (Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 20.01.2023, 16:13 von EMEUV.)(20.01.2023, 12:35)saphir schrieb: Danke! Und für kurzfristige Spekulation mit Aktien oder auch Optionsscheinen? Muss diese Steuer immer gezahlt werden oder kann man diese irgendwie mit einer GmbH reduzieren? Angenommen die Steuern auf Vermögensentnahmen werden ignoriert.
Wenn man die kurzfristigen Spekulationen kreditfinanziert, dann kann es vorteilhaft sein.
Optionsscheine bringen doch sowie so keine Gewinne, da braucht man auch keine Steuer bezahlen.

Gewinnausschüttung sind natürlich nicht sinnvoll. Man wird Kosten in die GmbH verlagern soweit dies möglich ist. (z.B. Auto).
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Gruß Hans-Jürgen
Den Seinen gibt´s der Herr im Schlaf
Psalm 127, Vers 2
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