(03.10.2021, 21:33)Fundamentalist schrieb: Das ist dem Finanzamt vollkommen wurscht.
Wenn die sehen dass du im Vorjahr durchschnittlich 10 Gewinntrades im Monat hattest, wo dann Steuer drauf angefallen ist, wird da eine regelmäßige Einkunft unterstellt
Da stellen die eine Vorsteuerforderung fürs Folgejahr.
Die kann man zwar dann wenn man z.B glaubhaft macht, dass man gar nicht mehr tradet, wieder ziemlich unbürokratisch aufheben lassen.
Wenn du das aber einmal glaubhaft gemacht hast und bringst in der nächsten
Steuererklärung wieder ähnliche Gewinne ist es aus mit dem unbürokratischen glaubhaft machen. Verarschen lassen die sich nämlich nicht.
Das gleiche gilt ja für regelmäßige Dividendeneinkünfte aus dem Ausland auf der Langfristseite!
Ja, ja, ja, schon richtig.
Ändert jedoch nix daran, dass die Argumentation des Finanzamtes, wenn es sich auf die Vorjahreseinkünfte bezieht, m.M.n. nicht korrekt ist. Und nur das wollte ich mal in den Raum stellen

Soll welche geben, für die das nützlich sein könnte...
SG