
RE: Änderungen §20 EStG - Einkünfte aus Kapitalvermögen ab 2020/2021
| 03.06.2021, 19:15 (Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 03.06.2021, 19:18 von Hayek.)(03.06.2021, 19:06)TomJoe schrieb: Gerade das soll doch mit den neuen Töpfen verhindert werden.
Dieses Gesetz gilt eben IMHO (und in den Augen von Taxadvisor) nicht für STILLHALTERGESCHÄFTE (Ausnahme Barausgleich) , da diese keine Termingeschäfte nach Auslegung des BMF sind. Binding konnte sich wahrscheinlich nicht vorstellen das Privatleute so etwas machen. Es sind ja auch keine Termingeschäfte, da man die Prämie sofort versteuern muss.