Dieses Forum nutzt Cookies
Dieses Forum verwendet Cookies, um deine Login-Informationen zu speichern, wenn du registriert bist, und deinen letzten Besuch, wenn du es nicht bist. Cookies sind kleine Textdokumente, die auf deinem Computer gespeichert sind; Die von diesem Forum gesetzten Cookies düfen nur auf dieser Website verwendet werden und stellen kein Sicherheitsrisiko dar. Cookies auf diesem Forum speichern auch die spezifischen Themen, die du gelesen hast und wann du zum letzten Mal gelesen hast. Bitte bestätige, ob du diese Cookies akzeptierst oder ablehnst.

Ein Cookie wird in deinem Browser unabhängig von der Wahl gespeichert, um zu verhindern, dass dir diese Frage erneut gestellt wird. Du kannst deine Cookie-Einstellungen jederzeit über den Link in der Fußzeile ändern.

Änderungen §20 EStG - Einkünfte aus Kapitalvermögen ab 2020/2021
Notiz 

RE: Änderungen §20 EStG - Einkünfte aus Kapitalvermögen ab 2020/2021

(20.03.2024, 12:43)p_houso schrieb: Andersrum, die "Volksvertreter" haben dies absichtlich getan. Keine Beschränkheit.


Dafür wurde der Taschenrechner-Test erfunden. Wenn der Lebenslauf eines Mitglieds des Bundestags (unabhängig von der Parteizugehörigkeit) darauf hinweist, dass der MdB einen Taschenrechner bedienen kann, kann man davon ausgehen, dass der MdB genau wusste, was die Bindingsteuer bedeutet und welche Auswirkungen die hat. Und Lothar Binding & Co. bestehen den Test.

Selbstverständlich wissen die Parteisoldaten nicht, wie es funktioniert: einfach abstimmen und weitermachen. Und die Antworten auf AW (wie die von Dirk Wiese zum Beispiel aber auch von anderen) zeigen diese Realität.

Yes! Manchmal verstehe ich, dass unser Ton befremdlich für viele ist. Aber wenn ich dann was von Beschränktheit unserer "Volksvertreter" lese, fallen mir die Augen aus. Glaubt ihr wirklich, dass Binding ein Versehen war?

RE: Änderungen §20 EStG - Einkünfte aus Kapitalvermögen ab 2020/2021

Von Leuten die Geldanlage abseits von Sparbüchern für Teufelszeug halten, kannst Du keine andere Gesetze erwarten. Dazu ist deren Wissen über Märkte, Wirtschaft und Finanzen zu "beschränkt".
Aber gegen Eure Hysterie wirken die eben sachlich.
Und als links oder Parteisoldat bin ich noch nie bezeichnet worden.

RE: Änderungen §20 EStG - Einkünfte aus Kapitalvermögen ab 2020/2021

Der Begriff Parteisoldat bezog sich auf die MdBs, die die Bindingsteuer blind abgestimmt haben (und in anderen Fällen andere Sachen blind abstimmen)

Ich weiss nicht, ob sie MdB sind ...

RE: Änderungen §20 EStG - Einkünfte aus Kapitalvermögen ab 2020/2021

Hauptproblem: in den 70er gab es in Schweden einen Steuersatz, der 102% erreichen könnte. Maximal und nicht effektiv. Das hat die Authorin von Pippi getroffen und hat sich darüber beschwert.

Sie wurde von einem Minister stark kritisiert, weil das sicher nicht sein könnte. Der Skandal hatte so eine Dimension, dass der "Prime Minister" hat sich entschuldigen müssen und der Authorin recht geben.

Hier wurde ein UNLIMITIERTER EFFEKTIVER Steuersatz eingeführt ... und scheinbar sollte man den Kopf verstecken ...

RE: Änderungen §20 EStG - Einkünfte aus Kapitalvermögen ab 2020/2021

Immer noch zu behaupten - nach 4 Jahren - dass die Bindingsteuer ein Versehen war und heute immer noch ist, da kann ich nur staunen. Haltet ihr all diese Politiker für komplette Vollidioten, dass sie keines der Rechenbeispiele begreifen?

Es gibt keinerlei Beweis, dass die Wirkung der Bindingsteuer in der Politik unbekannt ist. Steuern auf Verluste - das versteht heute jeder. Wer das Gegenteil behauptet, was denkt der wirklich? Hat er die ganze politische Diskussion verschlafen oder ist das Propaganda?

Es geht nicht darum, ob die SPD TG böse finden darf oder nicht. Dürfen sie. Aber die dürfen halt die Verfassung nicht brechen. Und auch 15 Jahre Verfassungsbruch und danach Aufhebung durch das BVerfG ist inakzeptabel.
Notiz 

RE: Änderungen §20 EStG - Einkünfte aus Kapitalvermögen ab 2020/2021

Wie macht man, bei einem Dax von 18000, Verluste?

__________________
Gruß Hans-Jürgen

Den Seinen gibt´s der Herr im Schlaf
Psalm 127, Vers 2

RE: Änderungen §20 EStG - Einkünfte aus Kapitalvermögen ab 2020/2021

Wenn Martins Verfassungsbeschwerde 2020 durchgekommen wäre, würden wir hier nicht schreiben. Aber so einfach ist es halt nicht. Es ist ein Kampf.

Es gibt ja gar keine Verluste, der DAX wird nur noch steigen. Was habt ihr nur für Probleme?
Notiz 

RE: Änderungen §20 EStG - Einkünfte aus Kapitalvermögen ab 2020/2021

(20.03.2024, 14:48)EMEUV schrieb: Wie macht man, bei einem Dax von 18000, Verluste?

Müssen Zocker sein, die nicht traden können und dann woanders den Schuldigen suchen.

RE: Änderungen §20 EStG - Einkünfte aus Kapitalvermögen ab 2020/2021

Emeuv, du bist kein daytrader. Verluste kannst du in beliebiger Höhe in jeder Marktsituation machen. Du musst nur mit deiner Einschätzung zur Kursentwicklung falsch liegen, das reicht. Und dann gibt es ja noch einiges andere als den DAX...

RE: Änderungen §20 EStG - Einkünfte aus Kapitalvermögen ab 2020/2021

Die ganze politische Diskussion?
Welche soll das sein? Der Kreis derer die das trifft ist sehr klein. Der größte Teil der Menschen in Deutschland ist davon nicht betroffen.
Und so groß wie der Teil der Betroffenen ist auch die politische Diskussion dazu. Das wird, wie eine Fliege, einfach aus dem Gesicht gewischt und fertig.
Da sich die Betroffenen in Regel vernetzten, erscheint Ihnen das Problem groß und wichtig. Ist es defakto für den allergrößten Teil der Deutschen aber nicht. Und deswegen wird sich da auch so schnell nichts ändern.
Ich kenne zb das Problem, damit bin ich aber in einem riesigen Bekanntenkreis der einzige. So sieht das dann auch gesamtgesellschaftlich, vermutlich, aus.


Möglicherweise verwandte Themen…
Thema Verfasser Antworten Ansichten Letzter Beitrag
Notiz Inflationsthread ab 2021 yoda12 864 223.347 14.05.2024, 10:56
Letzter Beitrag: boersenkater
Notiz Finanzminister Scholz kündigt Abschaffung der Abgeltungsteuer bis 2021 an Ben 256 152.237 26.11.2021, 12:26
Letzter Beitrag: Ventura

Gehe zu:


Benutzer, die gerade dieses Thema anschauen: 4 Gast/Gäste