Ich denke da nicht an ein Aktiendepot, da wird das der absolute Sonderfall sein, sondern an jemanden der z.B. ueber eine Trading GmbH nachdenkt. Umzug innerhalb der EU, aber die GmbH laufen lassen duerfte jetzt ja so exotisch nicht sein...
Änderungen §20 EStG - Einkünfte aus Kapitalvermögen ab 2020/2021
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RE: Änderungen §20 EStG - Einkünfte aus Kapitalvermögen ab 2020/2021| 14.01.2020, 14:27 (Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 14.01.2020, 14:28 von Guhu.)
Ja, das ist dann in der Tat ein Problem. Mit einem schönen Depot mit nicht realisierten Buchgewinnen kannst Du gerne in ein Land umziehen, wo die Verkaufserlöse daraus steuerfrei sind. Das kannst Du mit einer GmbH oder AG mit signifikanter Beteiligung eben nicht.
(14.01.2020, 14:27)Guhu schrieb: Ja, das ist dann in der Tat ein Problem. Mit einem schönen Depot mit nicht realisierten Buchgewinnen kannst Du gerne in ein Land umziehen, wo die Verkaufserlöse daraus steuerfrei sind. Das kannst Du mit einer GmbH oder AG mit signifikanter Beteiligung eben nicht. Das geht auch mit einem Depot nicht. Zumindest bis vor kurzen gab es aber innerhalb der EU eine Stundungsmöglichkeit. RE: Änderungen §20 EStG - Einkünfte aus Kapitalvermögen ab 2020/2021| 14.01.2020, 15:46 (Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 14.01.2020, 15:48 von Guhu.)(14.01.2020, 15:09)TomJoe schrieb: Das geht auch mit einem Depot nicht. Zumindest bis vor kurzen gab es aber innerhalb der EU eine Stundungsmöglichkeit. Wo soll das stehen? Das einschlägige Gesetz dazu ist §6 (1) AStG i. V. mit §17 1 EStG und da ist von einer Mindestquote von 1% an der Kapitalgesellschaft die Rede. Das wäre schon sehr ungewöhnlich, wenn man in einem Depot mehr als 1% der gesamten Marktkapitalisierung einer AG hält. (14.01.2020, 15:46)Guhu schrieb: Wo soll das stehen? Das einschlägige Gesetz dazu ist §6 (1) AStG i. V. mit §17 1 EStG und da ist von einer Mindestquote von 1% an der Kapitalgesellschaft die Rede. Das wäre schon sehr ungewöhnlich, wenn man in einem Depot mehr als 1% der gesamten Marktkapitalisierung einer AG hält. Es geht nur um die aufgelaufene Gewinnversteuerung - Abgeltungssteuer. (14.01.2020, 13:14)Don Vladimir schrieb: Nur so einmal als Randnotiz: Wie viel? Was spricht für eine GmbH? Vielen Dank! __________________
Trading is both, the easiest thing to do and also the most demanding thing you've ever done in your entire life. It can ruin your life, your family, and everything you touch if you don't respect it, or it can change your life, your families, and give you a feeling that is hard to find elsewhere if you succeed.
jetzt auch in den Massenmedien angekommen...
Finanzministerium ergänzt Einkommenssteuergesetz Verlustverrechnung für Termingeschäfte wird erschwert Stand: 14.01.2020 17:54 Uhr https://www.tagesschau.de/wirtschaft/boe...18925.html __________________ (16.01.2020, 09:15)Ventura schrieb: Petition Ich glaube Petitionen werden nur über das Bundesportal akzeptiert... |
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